20. April 2018
- zur
Begründung, Verwaltung und Abwicklung der Geschäftsbeziehung;
- zur
Stärkung der bestehenden Klientenbeziehung bzw. zum Aufbau einer neuen
Klientenbeziehung oder dem Herantreten an Interessenten, einschließlich der
Information über aktuelle Rechtsentwicklungen und unser Dienstleistungsangebot;
- im Falle
einer bereits erfolgten Beauftragung zur internen Organisation und zum
Schadensmanagement der Kanzlei;
und soweit
jeweils vom Klienten bzw von der Klientin beauftragt:
- zur
Durchführung der Lohnverrechnung für Klienten(innen) (einschließlich monatliche
Lohn- und Gehaltsabrechnung, monatliche und jährliche Meldungen an Behörden
etc.);
- zur
Durchführung der Finanz- und Geschäftsbuchhaltung für Klienten(innen);
- zur
Ausübung von Beratungs- und Vertretungstätigkeiten im Bereich des Steuerrechts
und wirtschaftlichen Angelegenheiten;
- zur
Beratung und Vertretung in Beitrags-, Versicherungs- und
Leistungsangelegenheiten der Sozialversicherungen;
- zur
Vertretung vor Verwaltungsgerichten und Verwaltungsbehörden und vor gesetzlich
anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften in Beitragsangelegenheiten und
vor allen anderen behördlich tätigen Institutionen und
- zur
sonstigen Beratung sowie zur Übernahme von Treuhandaufgaben und zur Verwaltung
von Vermögen im Berechtigungsumfang des § 2 WTBG 2017;
- sowie zur
jeder beauftragten Aufgabe gemäß § 2 WTBG 2017;
- zur
selbständige Ausübung jener wirtschaftstreuhänderischen Arbeiten, die eine
Zusicherungsleistung eines unabhängigen Prüfers erfordern, insbesondere die
gesetzlich vorgeschriebene und jede auf öffentlichem oder privatem Auftrag
beruhende Prüfung der Buchführung, der Rechnungsabschlüsse, der Kostenrechnung,
der Kalkulation und der kaufmännischen Gebarung von Unternehmen, die mit oder
ohne der Erteilung eines förmlichen Bestätigungsvermerkes verbunden ist, sowie
- zur
selbständigen Durchführung von sonstigen Prüfungen und vereinbarten
Untersuchungshandlungen;
- zur
pagatorischen Buchhaltung (Geschäftsbuchhaltung) einschließlich der
Lohnverrechnung sowie zur kalkulatorischen Buchhaltung (Kalkulation),
einschließlich der Beratung auf diesen Gebieten;
- zur
Beratung und Hilfeleistung auf dem Gebiet der Rechnungslegung und des
Bilanzwesens und zum Abschluss unternehmerischer Bücher;
- zur
Erbringung sämtlicher Beratungsleistungen und Tätigkeiten im Zusammenhang mit
dem betrieblichen Rechnungswesen;
- zur
Beratung betreffend Einrichtung und Organisation eines internen Kontrollsystems;
- zur
Sanierungsberatung, insbesondere zur Erstellung von Sanierungsgutachten, zur
Organisation von Sanierungsplänen, zur Prüfung von Sanierungsplänen und zur
begleitenden Kontrolle bei der Durchführung von Sanierungsplänen;
- zur
Beratung und Vertretung in Devisensachen (ohne Vertretung vor ordentlichen
Gerichten);
- zur
Erstattung von Sachverständigengutachten auf den Gebieten des Buchführungs- und
Bilanzwesens und auf jenen Gebieten, zu deren fachmännischer Beurteilung
Kenntnisse des Rechnungswesens oder der Betriebswirtschaftslehre erforderlich
sind;
- zur
Ausübung jener wirtschaftstreuhänderischen Arbeiten, auf die in anderen Gesetzen
mit der ausdrücklichen Bestimmung hingewiesen wird, dass sie nur von Buchprüfern
oder Wirtschaftsprüfern gültig ausgeführt werden können;
- zur
Übernahme von Treuhandaufgaben und zur Verwaltung von Vermögenschaften mit
Ausnahme der Verwaltung von Gebäuden;
- zur
Beratung in arbeitstechnischen Fragen und
- zur
Tätigkeit als Mediator;
- von uns eingesetzte
IT-Dienstleister sowie sonstige Dienstleister im Falle erforderlicher
Datenreparatur,
- Verwaltungsbehörden,
Gerichte und Körperschaften des öffentlichen Rechtes,
- Wirtschaftstreuhänder
für Zwecke des Auditing,
- Versicherungen aus
Anlass des Abschlusses eines Versicherungsvertrages über die Leistung oder des
Eintritts des Versicherungsfalles (z.B. Haftpflichtversicherung),
- Klienten(innen), soweit
es sich um Daten der Gesellschafter, Organe und sonstigen Mitarbeiter des bzw
der jeweiligen Klienten(in) handelt,
- Kooperationspartner und
für uns tätige Rechtsvertreter,
- vom Klienten bzw der Klientin
bestimmte sonstige Empfänger (z.B. Konzerngesellschaften des Klienten bzw der
Klientin),
- zusätzlich im Falle von
personenbezogenen Daten von Dienstnehmern unserer Klienten(innen) im Bereich der
Lohnverrechnung:
- Gläubiger des
Dienstnehmers sowie sonstige an der allenfalls damit verbundenen
Rechtsverfolgung Beteiligte, auch bei freiwilligen Gehaltsabtretungen für
fällige Forderungen,
- Organe der
betrieblichen und gesetzlichen Interessensvertretung,
- Versicherungsanstalten
im Rahmen einer bestehenden Gruppen- oder Einzelversicherung sowie
Mitarbeitervorsorgekassen (MVK),
- mit der Auszahlung an
den Dienstnehmer oder an Dritte befasste Banken,
- Betriebsärzte und
Pensionskassen,
- Mitversicherte und
- zusätzlich im Bereich
der Finanz- und Geschäftsbuchhaltung für Klienten(innen):
- Inkassounternehmen zur
Schuldeneintreibung,
- Banken im Auftrag des
Klienten bzw der Klientin,
- Factoring-Unternehmen,
Zessionare undLeasingunternehmen.
Mag. Andreas Jäger