KommEnt - Handbuch für die Förderung entwicklungspolitischer Informationsarbeit
Anhang Buchhaltung
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III. Buchhaltung
Einführung in die Buchhaltung
Die (nicht nur bei Nichtregierungsorganisationen, sondern auch bei Wirtschaftstreibenden)
immer wieder auftretenden Zweifel hinsichtlich Buchführungspflichten sollen im folgenden
erörtert werden. Dabei soll auch eine gewisse grundlegende Hilfestellung zur Orientierung
gegeben werden.
Wer hat Interesse an einer ordentlichen Buchführung ?
Finanzbehörden
Gemeinden
Sozialversicherungen
Geldgeber (Banken, Eigentümer, Subventionsgeber, Mitglieder)
Geschäftsführung, Projektverantwortliche/r
Welche Buchführungspflichten gibt es?
Wie aus der Aufzählung jener, die Interesse an einer ordentlichen Buchführung haben,
hervorgeht, stehen die einzelnen InteressentInnen dem Betrieb mehr oder weniger nahe,
und haben verschiedene Möglichkeiten, ihr Interesse auch in eine Verpflichtung für den
Betrieb umzusetzen.
Bund, Länder, Gemeinden und Sozialversicherungen haben ihr Interesse durch gesetzliche
Bestimmungen normiert. Banken und Subventionsgeber können niemanden zur
Buchführung zwingen, sie können jedoch die Gewährung von Geldern sehr wohl davon
abhängig machen. Die Mitglieder von Vereinen, die Eigentümer (Gesellschafter) von anders
organisierten
Vereinigungen
mehrerer
Personen
hingegen
können
bestimmte
Buchführungspflichten in ihren Satzungen, Statuten etc. festschreiben, die über die für sie
geltenden gesetzlichen Bestimmungen hinausgehen.
Vereinsgesetz: Das Vereinsgesetz 2002 ist mit 1 Juli 2002 in Kraft getreten. Bisher war im
Vereinsgesetz nur festgeschrieben, dass die Leitungsorgane verpflichtet sind, die Mitglieder
über die finanzielle Gebarung des Vereins zu informieren. Es gab keiner Bestimmungen, wie
(und wann) diese finanzielle Gebarung zu ermitteln war.
Das neue Gesetz enthält folgende Bestimmungen:
Es ist ein den Anforderungen des Vereins entsprechendes Rechnungswesen
einzurichten
Mindesterfordernis ist eine laufende Einnahmen Ausgabenrechnung
Zum Ende des Rechnungsjahres ist innerhalb von 5 Monaten eine Einnahmen
Ausgabenrechnung samt Vermögensübersicht zu erstellen.
Wenn handelsrechtliche Buchführungsvorschriften bestehen, sind diese einzuhalten.