Klientenhinweise Lohnverrechnung: (23-03-2002)
Nachfolgende Informationen werden laufend aktualisiert.
Allgemeine Tipps, die unseren Klienten Nerven und Kosten sparen sollen: (26-07-2002)
Tipp: Nehmen Sie sich die Zeit zur
Erstellung eines Organisationsaufbau- und Organisationsablaufplanes (gilt nicht nur
hinsichtlich Personal sondern sollten Sie für Ihre gesamte Unternehmenstätigkeit
erstellen - Personal ist ein Teil davon!) und überprüfen Sie regelmäßig, ob die
Stellenbeschreibungen Ihrer Mitarbeiter (also eindeutige Tätigkeits-,
Kompetenz- sowie Verantwortungsbereiche je Person) sowie der Organisationsablauf (Wer
bekommt welche Informationen/Unterlagen/Daten in welcher Reihenfolge und wann, und was
geschieht damit) mit der Realität übereinstimmen. Klare Regelungen erparen
Ihnen einiges an Zeit!
Vorteil: Sie wissen, wer für was zuständig ist und verantwortlich ist. Im Falle des
Falles wissen Sie auch rasch woran ein Fehler liegen kann und wen Sie in Ihrem Unternehmen
dazu fragen können bzw. wer verantwortlich ist sowie zugleich wo in Ihrem
Organisationsablauf der Fehler leigen könnte. Da sich oft informelle (also auch vom
Arbeitgeber nicht beabsichtigte) Eigendynamiken der betrieblichen Arbeitsabläufe durch
das Personal mit der Zeit entwickeln, sollte unseres Erachtens Augenmerk darauf gelegt
werden. Oft sind es Kleinigkeiten, die sich mit der Zeit "einbürgern" aber sich
kostenmäßig (negativ) sehr auswirken können.(26-07-2002)
Tipp: Lesen Sie die
Kollektivverträge genauso sorgfältig, wie es Ihre Dienstnehmer tun. Die Kosten
des Nicht-Wissens müssen Sie zahlen! Prüfen Sie bei
Tätigkeitsänderungen Ihres Personals immer die richtige Zuordnung und Einstufung. Ein
gewiffter Dienstnehmer kann damit in kürzester Zeit mehr verdienen als Sie! ....Und die
dadurch entstehenden Kosten und Zeitaufwendungen dürfen Sie noch obendrein zahlen!
(26-07-2002)
Tipp: Beachten Sie unser Personalstammdatenblatt
(Download unter http://klienten.jaeger.co.at/Download
) und ergänzen Sie alle erforderlichen Punkte, lassen Sie sich Änderungen auf Ihrer
Kopie immer vom Dienstnehmer/der Dienstnehmerin unterschreiben! Bei Unklarheiten bitte
zuvor immer bei uns rückfragen! (26-07-2002)
Tipp: Beachten Sie die erforderlichen Aufzeichnungen:
Zeitaufzeichnungen, Urlaubsaufzeichnungen, sonstige Nichtleistungszeitungen (Heirat,
Umzug, etc...) sowie Krankenstandsunterlagen (-meldungen) und melden Sie uns diese stets!
Meist kommt es bei Austritt des/der Dienstnehmer(innen) zu Meinungsverschiedenheiten.
(26-07-2002)
Lehrverhältnisse: Bitte senden Sie uns immer den Lehrvertrag der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer, wenn Sie ein Lehrverhältnis eingehen. Senden Sie uns bitte auch immer das Zeugnis der Lehrabschlussprüfung des Lehrlings. (24-05-2002)
Mutterschutz, Karenz: Bitte beachten Sie unser
Personalstammdatenblatt (Tabelle Mutterschutz) ab Bekanntwerden der Schwangerschaft!
Bitte geben Sie uns unbedingt nach Ende des Mutterschutzes (Wochengeld) bekannt:
- Das Datum der tatsächlichen Geburt,
- Ob die Geburt Kaiserschnitt war oder nicht,
- Ob Karenzurlaub in Anspruch genommen wird, von wem und wie lange. (24-05-2002)
Erinnerung: Denken Sie an die verschiedenen Förderungsmöglichkeiten (Come back,
Um-Einschulungen, Fortbildung, Altersteilzeitarbeit, etc...) beiden verschiedenen
Institutionen. (10-04-2002)
Informieren Sie sich vor Einstellung des Mitarbeiters oder Mitarbeiterin beim AMS
um Förderungen (ZB: Come Back Förderungen für Mitarbeiter über 45 Jahre ab dem 1. Tag
der Arbeitslosigkeit!) (10-04-2002)
Kollektivverträge: Aktuelle Kollektivvertragsänderungen
finden Sie unter http://www.lvaktuell.at/ . (09-04-2002)
Alle Kollektivvertäge finden Sie unter http://www.wkk.or.at/datenbanken/kollektiv/kveinstieg.asp
. (09-04-2002)
Anmeldungen, Abmeldungen, Mutterschutzangelegenheiten erfolgen jeweils nach Übermittlung des vollständig ergänzten Personalstammdatenblattes, welches Sie von uns erhalten. Bitte füllen Sie alle Daten aus und vermerken Sie Änderungen immer in einer anderen Schriftfarbe und vermerken Sie das Änderungsdatum am Beginn des Blattes. (23-03-2002)
Senden Sie uns die monatlichen Daten mit dem dafür vorgesehenen Formular zeitgerecht. (23-03-2002)
Geringfügig Beschäftigte können nur zum ersten eines Monats angemeldet werden. (23-03-2002)
Jahreserklärungen Lohnverrechnung: Bitte die Jahreserklärungen Kommunalsteuer
und Dienstgeberabgabenerklärung (wenn wir Ihnen diese zusenden) unterschreiben und
an die Stadtkasse/Stadtgemeinde/Gemeinde faxen oder per Brief senden.
Bitte faxen/mailen Sie uns die Vorlagen der Erklärungen, die Sie von den Behörden
erhalten blanko zur Datenkontrolle zu.
Problemursachen bei Personalstreitigkeiten und
Nachzahlungen von Abgaben: Fehlende Nichtleistungszeitenaufzeichnunen (= Urlaub,
Krankenstände), nicht unterzeichnete Barübernahmen von Löhnen/Gehälter, die
Nichtmitteilung von Pfändungen an die Lohnverrechnung (Drittschuldnererklärung), nicht
gegengezeichnete Mehrstunden- bzw Überstunden- Zulagenaufzeichnungen, die Nichtkenntnis
des zutreffenden Kollektivvertrages seitens Unternehmer (!!), mündliche
Absprachen ohne schriftliche Kenntnisnahme des Mitarbeiters.
Mit anderen Worten: Wenn Sie oben angeführte Punkte beachten bzw. vermeiden, ersparen Sie
sich einigen Ärger und einige Kosten! (28-03-2002)
Tipp: Verwenden Sie immer unsere Stammdatenvorlagen
und füllen Sie diese gewissenhaft und vollständig aus oder lassen Sie sich diese vom
Dienstnehmer vollständig ausfüllen. Für Eintritte, Änderungen (in anderer Schriftfarbe
mit Datum versehen), Austritte, Mutterschutz. Lassen Sie sich Eingaben und Änderungen
immer vom Dienstnehmer unterschreiben! (28-03-2002)