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Klientenhinweise Lohnverrechnung: (23-03-2002)

Nachfolgende Informationen werden laufend aktualisiert.

Allgemeine Tipps, die unseren Klienten Nerven und Kosten sparen sollen: (26-07-2002)

    Tipp: Nehmen Sie sich die Zeit zur Erstellung eines Organisationsaufbau- und Organisationsablaufplanes (gilt nicht nur hinsichtlich Personal sondern sollten Sie für Ihre gesamte Unternehmenstätigkeit erstellen - Personal ist ein Teil davon!) und überprüfen Sie regelmäßig, ob die Stellenbeschreibungen Ihrer Mitarbeiter (also eindeutige Tätigkeits-, Kompetenz- sowie Verantwortungsbereiche je Person) sowie der Organisationsablauf (Wer bekommt welche Informationen/Unterlagen/Daten in welcher Reihenfolge und wann, und was geschieht damit) mit der Realität übereinstimmen. Klare Regelungen erparen Ihnen einiges an Zeit!
Vorteil: Sie wissen, wer für was zuständig ist und verantwortlich ist. Im Falle des Falles wissen Sie auch rasch woran ein Fehler liegen kann und wen Sie in Ihrem Unternehmen dazu fragen können bzw. wer verantwortlich ist sowie zugleich wo in Ihrem Organisationsablauf der Fehler leigen könnte. Da sich oft informelle (also auch vom Arbeitgeber nicht beabsichtigte) Eigendynamiken der betrieblichen Arbeitsabläufe durch das Personal mit der Zeit entwickeln, sollte unseres Erachtens Augenmerk darauf gelegt werden. Oft sind es Kleinigkeiten, die sich mit der Zeit "einbürgern" aber sich kostenmäßig (negativ) sehr auswirken können.(26-07-2002)
    Tipp: Lesen Sie die Kollektivverträge genauso sorgfältig, wie es Ihre Dienstnehmer tun. Die Kosten des Nicht-Wissens müssen Sie zahlen! Prüfen Sie bei Tätigkeitsänderungen Ihres Personals immer die richtige Zuordnung und Einstufung. Ein gewiffter Dienstnehmer kann damit in kürzester Zeit mehr verdienen als Sie! ....Und die dadurch entstehenden Kosten und Zeitaufwendungen dürfen Sie noch obendrein zahlen! (26-07-2002)
    Tipp: Beachten Sie unser Personalstammdatenblatt (Download unter http://klienten.jaeger.co.at/Download ) und ergänzen Sie alle erforderlichen Punkte, lassen Sie sich Änderungen auf Ihrer Kopie immer vom Dienstnehmer/der Dienstnehmerin unterschreiben! Bei Unklarheiten bitte zuvor immer bei uns rückfragen! (26-07-2002)
    Tipp: Beachten Sie die erforderlichen Aufzeichnungen: Zeitaufzeichnungen, Urlaubsaufzeichnungen, sonstige Nichtleistungszeitungen (Heirat, Umzug, etc...) sowie Krankenstandsunterlagen (-meldungen) und melden Sie uns diese stets! Meist kommt es bei Austritt des/der Dienstnehmer(innen) zu Meinungsverschiedenheiten.   (26-07-2002)

Lehrverhältnisse: Bitte senden Sie uns immer den Lehrvertrag der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer, wenn Sie ein Lehrverhältnis eingehen. Senden Sie uns bitte auch immer das Zeugnis der Lehrabschlussprüfung des Lehrlings. (24-05-2002)

Mutterschutz, Karenz: Bitte beachten Sie unser Personalstammdatenblatt (Tabelle Mutterschutz) ab Bekanntwerden der Schwangerschaft!
Bitte geben Sie uns unbedingt nach Ende des Mutterschutzes (Wochengeld) bekannt:
- Das Datum der tatsächlichen Geburt,
- Ob die Geburt Kaiserschnitt war oder nicht,
- Ob Karenzurlaub in Anspruch genommen wird, von wem und wie lange. (24-05-2002)

Erinnerung: Denken Sie an die verschiedenen Förderungsmöglichkeiten (Come back, Um-Einschulungen, Fortbildung, Altersteilzeitarbeit, etc...) beiden verschiedenen Institutionen. (10-04-2002)
Informieren Sie sich vor Einstellung des Mitarbeiters oder Mitarbeiterin beim AMS um Förderungen (ZB: Come Back Förderungen für Mitarbeiter über 45 Jahre ab dem 1. Tag der Arbeitslosigkeit!) (10-04-2002)

Kollektivverträge: Aktuelle Kollektivvertragsänderungen finden Sie unter http://www.lvaktuell.at/(09-04-2002)
Alle Kollektivvertäge finden Sie unter http://www.wkk.or.at/datenbanken/kollektiv/kveinstieg.asp . (09-04-2002)

Bitte ergänzen Sie unser Personalstammdatenblatt bitte per EDV (Undeutlichkeitenvermeidung, effiziente Datenübernahme). Ergänzen Sie es bitte vollständig. Die Berufsausbildung und Daten zur Berufslaufbahn des Arbeitnehmers wird für die ordnungsgemäße Einstufung zum KV (Kollektivvertrag) sowie für die Ermittlung der Überzahlung zum Kollektivvertrag (welche bei Lohn-/Gehaltserhöhungen meist nominell erhalten bleibt) benötigt. (08-04-2002) (15-04-2002)

Sie können die erforderlichen Formulare, Arbeitsmappen, Vorlagen unter http://klienten.jaeger.co.at/Download/ kostenlos herunterladen. (10-03-2003)

Pfändungen:
Verständigung vom Bezugsende: Wurde eine wiederkehrende Forderung (z.B. Arbeitsentgelt) gepfändet, so hat der Drittschuldner künftig den betreibenden Gläubiger von der nach wie vor bestehenden Beendigung des der Forderung zugrunde liegenden Rechtsverhältnisses (insb. also eines Arbeitsverhältnisses) zu verständigen. Diese Verständigung hat innerhalb einer Woche nach Ende des Monats zu erfolgen, der dem Monat folgt, in dem das Rechtsverhältnis beendet wurde. Kommt der Dienstgeber dieser Verpflichtung nicht nach oder erfüllt er sie vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtig oder unvollständig, so hat er die Kosten eines allfälligen Drittschuldnerprozesses zu tragen; dies unabhängig vom Ausgang dieses Verfahrens (also auch dann, wenn das Gerichtsverfahren vom Dienstgeber gewonnen wird). Senden Sie bitte, so eine solche Verständigung der Lohnverrechnung beiliegt, diese an den betreibenden Gläubiger (bzw. dessen Rechtsanwalt) und an das Gericht.
(04-04-2002)

Anmeldungen, Abmeldungen, Mutterschutzangelegenheiten erfolgen jeweils nach Übermittlung des vollständig ergänzten Personalstammdatenblattes, welches Sie von uns erhalten. Bitte füllen Sie alle Daten aus und vermerken Sie Änderungen immer in einer anderen Schriftfarbe und vermerken Sie das Änderungsdatum am Beginn des Blattes. (23-03-2002)

Senden Sie uns die monatlichen Daten mit dem dafür vorgesehenen Formular zeitgerecht. (23-03-2002)

Geringfügig Beschäftigte können nur zum ersten eines Monats angemeldet werden. (23-03-2002)

Jahreserklärungen Lohnverrechnung: Bitte die Jahreserklärungen Kommunalsteuer und Dienstgeberabgabenerklärung (wenn wir Ihnen diese zusenden) unterschreiben und an die Stadtkasse/Stadtgemeinde/Gemeinde faxen oder per Brief senden.
Bitte faxen/mailen Sie uns die Vorlagen der Erklärungen, die Sie von den Behörden erhalten blanko zur Datenkontrolle zu.
(10-01-2003)

Der Beitragsgrundlagennachweis GKK, Beitragsgrundlagennachweis geringfügig Beschäftigte sowie die L16 Meldung(en) (Lohnzettel) werden von uns gemeldet (= erledigt und dient zur Evidenz).

Die L16 Formulare sind den Dienstnehmern auf Wunsch auszuhändigen. Eine Kopie ist für den Dienstgeber bestimmt.

Problemursachen bei  Personalstreitigkeiten und Nachzahlungen von Abgaben: Fehlende Nichtleistungszeitenaufzeichnunen (= Urlaub, Krankenstände), nicht unterzeichnete Barübernahmen von Löhnen/Gehälter, die Nichtmitteilung von Pfändungen an die Lohnverrechnung (Drittschuldnererklärung), nicht gegengezeichnete Mehrstunden- bzw Überstunden- Zulagenaufzeichnungen, die Nichtkenntnis des zutreffenden Kollektivvertrages seitens Unternehmer (!!), mündliche Absprachen ohne schriftliche Kenntnisnahme des Mitarbeiters.
Mit anderen Worten: Wenn Sie oben angeführte Punkte beachten bzw. vermeiden, ersparen Sie sich einigen Ärger und einige Kosten!
(28-03-2002)
    Tipp: Verwenden Sie immer unsere Stammdatenvorlagen und füllen Sie diese gewissenhaft und vollständig aus oder lassen Sie sich diese vom Dienstnehmer vollständig ausfüllen. Für Eintritte, Änderungen (in anderer Schriftfarbe mit Datum versehen), Austritte, Mutterschutz. Lassen Sie sich Eingaben und Änderungen immer vom Dienstnehmer unterschreiben!
(28-03-2002)


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