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Letzte Änderung dieser Seite am Donnerstag, 26. Februar 2009

Monatsablauf Lohnverrechnung:

Aktuelle Änderungen können Sie unter  http://www.lvaktuell.at/   sowie unter http://www.steuermonitor.at/ finden. (09-10-2002).

Bitte senden Sie uns monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt die erforderlichen Monatsdaten mit den aktuellen Änderungen (Arbeitszeit, Mehrstunden, Überstunden, Zulagen, Diäten, Spesenersätze, Krankenscheine, etc..) zu. Entsprechende Vorlagen können Sie kostenlos von uns unter http://klienten.jaeger.co.at/Download/ erhalten.
(27-01-2003)

Bitte ergänzen Sie bei den monatlichen Daten zwecks Entgeltfortzahlungszuschuss der AUVA die Daten Unfall (von/bis) und Krankheit (von/bis) wie im Formular vorgesehen. (22.02.2005)

Sie können unter http://klienten.jaeger.co.at/Download/   Formulare, Vorlagen (Personalstammdatenblatt, Monatsdaten, Zeitenverwaltung, Krankenscheine, Formulare, etc.) downloaden. Bitte E-Mail an mailto:jaeger@aon.at  , wenn der Zugriff auf den Klientenserver verweigert wird. Die Freischaltung und Nutzung ist für Klienten kostenlos.

Bitte senden Sie uns bei grundsätzlichen dauerhaften Änderungen (Stammdaten) das ergänzte Personalstammdatenblatt zu (siehe Muster, wie es ergänzt aussehen sollte unter  http://www.jaeger.co.at/Personalstammdatenblattmuster.PDF
) (27-01-2003)

Nachfolgend Information, die Arbeitszeit sparen helfen soll.

Werden RTF Dateien (Auswertungen) nicht ordnungsgemäß angezeigt (Beträge auf Ausdruck verschoben, Zeilenumbrüche unkorrekt dargestellt), downloaden Sie bitte die fehlenden BMD Schriftarten (BMD Schriften) von unserer homepage unter http://www.jaeger.co.at/schriften_bmd.zip   und installieren Sie diese bitte mit "Schriftarten hinzufügen" im Ordner Schriftarten.(28-11-2002)

Die gezippten (gepackten) Dateien können mit dem kostenlosen Programm WinZip geöffnet werden. Download (trailversion) unter http://www.winzip.de/   .

Bitte öffnen Sie die Bilddateien (TIF-Dateien) immer mit dem Programm "Imaging", welches sich im Windows unter Start-Programme-Zubehör befindet. Dieses Programm ist in der Lage mehrseitige Bilddokumente in einer Datei zu öffnen. Weitere Erklärungen finden Sie unter imaging.htm  sowie unter programmverknuepfungen.htm   .
Wir empfehlen alternativ auch die kostenlosen Programme Irfanview oder Xn View, erhältlich unter http://www.irfanview.com/   oder   http://www.xnview.com/  (15-02-2003) ,wenn Sie nicht über das Programm Imaging verfügen.
Weitere EDV Tipps finden Sie unter edv_tipps_allgemein.htm .

Bitte um Information, wenn Sie die Auswertungen in anderen Formaten wünschen (HTML, PDF, etc,...), vielen Dank!

Wir empfehlen, die gepackten Auswertungen in einem Ordner auf der Festplatte (z.B. auf Laufwerk c Ordner mit Namen Jäger) abzuspeichern und nicht in Ihrem E-Mailprogramm zu belassen. Wenn Sie sich eine Verknüpfung dieses Ordners zum Desktop herstellen, haben Sie alle Auswertungen auf Knopfdruck.Sie können auch das gesamte Mail in diesen Ordner speichern. Bitte benutzen Sie diesfalls die Dateierweiterung .msg .

Info:

Bitte geben Sie uns Kollektivvertragsänderungen stets bekannt, damit die Lohn-/Gehaltsanpassungen zeitgerecht erledigt werden können.
Alle Kollektivvertäge finden Sie unter http://www.jusline.at/jus.info.recht.kollek.html (23-03-2003)  http://www.wkk.or.at/datenbanken/kollektiv/kveinstieg.asp oder direkt über die Suchmaschine Google.

Bitte senden Sie uns monatlich die Monatsdaten bis 25. bzw. mit Ende des Monats wie vereinbart. Vorlagen erhalten Sie bei Bedarf unter http://klienten.jaeger.co.at/Download/ (04-03-2003)

Bitte ergänzen Sie Änderungen hinischtlich Beschäftigten immer auf dem Personalstammdatenblatt. Es sollte eines pro Dienstnehmer verwendet werden und alle Änderungen betreffend eines Dienstnehmers oder einer Dienstnehmerin auf diesem Stammdatenblatt nachvollziehbar eingetragen werden. Sie haben sozusagen auf einem Blick die Geschichte Ihres Dienstnehmers bzw. ihrer Dienstnehmerin. Siehe dazu unser Muster auf http://www.jaeger.co.at/Personalstammdatenblattmuster.PDF zur Ansicht.
(Download der Arbeitsdateien unter  http://klienten.jaeger.co.at/Download/ )! 
(15-10-2002).(10-03-2003)
Unterlagen wie zum Beispiel Personalstammdatenblatt, Urlaubszeitenverwaltung, Dienstzettelvorlage, Lohnverrechnung-Monatsdaten können Sie unter http://klienten.jaeger.co.at/Download/ erhalten.(04-03-2003)

Bitte die monatlichen Lohnzettel ausdrucken und bei Barzahlung den Erhalt vom Dienstnehmer bestätigen lassen.

Alle Meldungen an die GKK erfolgen unsererseits (Sonderzahlungen, An-und Abmeldungen, Änderungsmeldungen, inklusive Krankenscheingebührmeldungen soferne Sie uns die erforderlichen Daten bekanntgeben). Weiters wird die seit 1.1.2003 vorgeschriebene Meldung des Lohnzettels L16 an das Finanzamt bei Austritten von Dienstnehmer(innen) gemeldet.
(04-03-2003)

Bei Krankenscheinausgaben bitte uns bitte uns bis zum letzten Monats eines Quartals (also: 31.3, 30.6, 30.9., 31.12,) melden. Lohnstufenabrechner, die die Krankenscheingebühr selbst melden, bitte Ende des Quartals die Krankenscheingebührmeldung per Fax oder E-Mail an die GKK senden (Formular erhalten Sie unter http://klienten.jaeger.co.at/Download/ ) .
(04-03-2003)

Soferne keine Zahlscheine oder Telebanking zur Entrichtung der Lohnabgaben verwendet wird, bietet sich unter http://www.bezahlen.at/ eine bequeme kostenlose Zahlungsmethode an.
Sollten Sie Ihren Zahlungsverkehr noch mit Zahlscheinen wünschen, geben Sie uns bitte Bescheid. Wir senden Ihnen dann die Zahlscheinvorlagen sowie Blankozahlscheine postalisch zu. Bitte die Vorlagen einfach auf die Blankozahlscheine ausdrucken. Hinweis: Sollte bei RTF-Zahlscheinausdrucken die Fehlermeldung in Winword erscheinen, dass die Seitensänder außerhalb des druckbaren Bereichs liegen, diese bitte ignorieren. (28-09-2002)

Bitte die Lohnabgaben bis zum 15. des Folgemonats zur Anweisung bringen. AUSNAHME GKK: Dort müssen bis zum 15. des Folgemonats die Abgaben bereits eingegangen sein (soferne kein Einzugsauftrag besteht)!

Bei Differenzen zwischen GKK Vorschreibung und Lohnabrechnung immer den Vorschreibungsbetrag einzahlen (Wir kontrollieren die Vorschreibungen nach Erhalt und bei Differenzen).

Abgaben sind auf dem Auszahlungsjournal samt Abgabennummern und Bankverbindungen ersichtlich.
Bitte bei Zahlungen an Behörden immer Zahlungszweck angeben (Bei Telebanking oder Internetbanking pro Abgabe eine Vorlage anlegen): [18.04.2005]

Tipp: Bei Telebankingüberweisung können Sie auch unter Zahlungsart die Vorlage TAX bzw Steuerzahlung auswählen. Damit können auch mehrere Einzelabgaben unter Angabe der Finanzamts- und Steuernummer bzw Abgabennummer Magistrat/Gemeinde in einer Zahlung überwiesen und gemeldet werden (je Abgabe eine Zeile zB: L 01/2009 € 50,51). 25-02-2009


Gebietskrankenkasse:
Beitragsnummer,Zeitraum, Betrag (soferne nicht von der GKK selbst eingezogen oder vorgeschrieben wird)

Finanzamt:
FA-Bezeichnung, Steuer Nr, L, Zeitraum, Betrag
FA-Bezeichnung, Steuer Nr, DB, Zeitraum, Betrag
FA-Bezeichnung, Steuer Nr, DZ, Zeitraum, Betrag

Gemeinde, Stadtkasse:
Stadtkasse (Gemeinde) Bezeichnung, Steuer Nr, KommSt, Zeitraum, Betrag
Stadtkasse (Gemeinde) Bezeichnung, Steuer Nr, DGA, Zeitraum, Betrag

Sollten Sie noch keine Steuer Nr (Abgabennummer) bei GKK, Finanzamt, Gemeinde/Stadtkasse haben, bitte "neu" angeben.
[18.04.2005]

Relevante Änderungen in Ihrem Unternehmen (Abgabennummern, Beitragsnummer, Kontoverbindungen) bitte uns sofort mitteilen. Soferne Abgaben nicht vollständig geleistet werden können, zumindest den einbehaltenen Dienstnehmeranteil begleichen und Meldung über den Gesamtbetrag an die Behörden machen.

Austritte:
Sollten bei den Auswertungen Austritte von Dienstnehmern anbei liegen:
Die Abmeldung an die GKK erfolgt unsererseits zeitgerecht. Eine Kopie der Arbeitsbescheinigung sowie eine Kopie der Abmeldung bitte unterschrieben dem Dienstnehmer übergeben. Kopie davon sowie das Lohnkonto bitte zu Ihren Lohnunterlagen geben.

Pfändungen:
Verständigung vom Bezugsende: Wurde eine wiederkehrende Forderung (z.B. Arbeitsentgelt) gepfändet, so hat der Drittschuldner künftig den betreibenden Gläubiger von der nach wie vor bestehenden Beendigung des der Forderung zugrunde liegenden Rechtsverhältnisses (insb. also eines Arbeitsverhältnisses) zu verständigen. Diese Verständigung hat innerhalb einer Woche nach Ende des Monats zu erfolgen, der dem Monat folgt, in dem das Rechtsverhältnis beendet wurde. Kommt der Dienstgeber dieser Verpflichtung nicht nach oder erfüllt er sie vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtig oder unvollständig, so hat er die Kosten eines allfälligen Drittschuldnerprozesses zu tragen; dies unabhängig vom Ausgang dieses Verfahrens (also auch dann, wenn das Gerichtsverfahren vom Dienstgeber gewonnen wird). Senden Sie bitte, so eine solche Verständigung der Lohnverrechnung beiliegt, diese an den betreibenden Gläubiger (bzw. dessen Rechtsanwalt) und an das Gericht.Die Haftung des Dienstgebers ist in diesem Zusammenhang mit einem Betrag von 1.000 Euro - allerdings pro Bezugsende - beschränkt.

Honorarnote: Bitte beiliegende Honorarnote (soferne anbei) in den nächsten 14 Tagen überweisen. Bitte die Honorarnote zu den Buchhaltungsunterlagen geben.

Falls Ihnen Auswertungen unverständlich erscheinen oder Unklarheiten auftreten, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung, vielene Dank! (28-09-2002)

Auf unserer Homepage finden Sie unter klientenhinweiselohnverrechnung.htm weitere Informationen. Weitere Informationen, die laufend aktualisiert werden sowie Antworten auf häufige Fragen finden Sie auch in unserem Archiv über die Volltextsuche hier . (06-04-2003)


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