Letzte Änderung dieser Seite am Donnerstag, 26. Februar 2009
Monatsablauf Lohnverrechnung:
Aktuelle Änderungen können Sie unter http://www.lvaktuell.at/ sowie unter http://www.steuermonitor.at/ finden.
(09-10-2002).Bitte ergänzen Sie bei den monatlichen Daten zwecks
Entgeltfortzahlungszuschuss der AUVA die Daten Unfall (von/bis) und Krankheit
(von/bis) wie im Formular vorgesehen. (22.02.2005)
Sie können unter http://klienten.jaeger.co.at/Download/
Formulare, Vorlagen (Personalstammdatenblatt, Monatsdaten, Zeitenverwaltung,
Krankenscheine, Formulare, etc.) downloaden. Bitte E-Mail an mailto:jaeger@aon.at , wenn der Zugriff auf den
Klientenserver verweigert wird. Die Freischaltung und Nutzung ist für Klienten kostenlos.
Bitte senden Sie uns bei grundsätzlichen dauerhaften Änderungen (Stammdaten) das
ergänzte Personalstammdatenblatt zu (siehe Muster, wie es ergänzt aussehen sollte
unter http://www.jaeger.co.at/Personalstammdatenblattmuster.PDF ) (27-01-2003)
Nachfolgend Information, die Arbeitszeit sparen helfen soll.
Werden RTF Dateien (Auswertungen) nicht ordnungsgemäß angezeigt (Beträge auf Ausdruck
verschoben, Zeilenumbrüche unkorrekt dargestellt), downloaden Sie bitte die fehlenden BMD
Schriftarten (BMD Schriften) von unserer homepage unter http://www.jaeger.co.at/schriften_bmd.zip
und installieren Sie diese bitte mit "Schriftarten hinzufügen" im Ordner
Schriftarten.(28-11-2002)
Die gezippten (gepackten) Dateien können mit dem kostenlosen Programm WinZip geöffnet
werden. Download (trailversion) unter http://www.winzip.de/
.
Bitte öffnen Sie die Bilddateien (TIF-Dateien) immer mit dem Programm
"Imaging", welches sich im Windows unter Start-Programme-Zubehör befindet.
Dieses Programm ist in der Lage mehrseitige Bilddokumente in einer Datei
zu öffnen. Weitere Erklärungen finden Sie unter imaging.htm
sowie unter programmverknuepfungen.htm .
Wir empfehlen alternativ auch die kostenlosen Programme Irfanview oder Xn View,
erhältlich unter http://www.irfanview.com/
oder http://www.xnview.com/ (15-02-2003)
,wenn Sie nicht über das Programm Imaging verfügen.
Weitere EDV Tipps finden Sie unter edv_tipps_allgemein.htm
.
Bitte um Information, wenn Sie die Auswertungen in anderen Formaten wünschen (HTML,
PDF, etc,...), vielen Dank!
Wir empfehlen, die gepackten Auswertungen in einem
Ordner auf der Festplatte (z.B. auf Laufwerk c Ordner mit Namen Jäger) abzuspeichern und
nicht in Ihrem E-Mailprogramm zu belassen. Wenn Sie sich eine Verknüpfung dieses Ordners
zum Desktop herstellen, haben Sie alle Auswertungen auf Knopfdruck.Sie können auch das
gesamte Mail in diesen Ordner speichern. Bitte benutzen Sie diesfalls die Dateierweiterung
.msg .
Info:
Bitte geben Sie uns Kollektivvertragsänderungen stets bekannt, damit die
Lohn-/Gehaltsanpassungen zeitgerecht erledigt werden können.
Alle Kollektivvertäge finden Sie unter http://www.jusline.at/jus.info.recht.kollek.html
(23-03-2003) http://www.wkk.or.at/datenbanken/kollektiv/kveinstieg.asp
oder direkt über die Suchmaschine Google.
Bitte senden Sie uns monatlich die Monatsdaten bis 25. bzw. mit Ende des Monats wie vereinbart. Vorlagen erhalten Sie bei Bedarf unter http://klienten.jaeger.co.at/Download/ (04-03-2003)
Bitte ergänzen Sie Änderungen hinischtlich Beschäftigten immer auf dem
Personalstammdatenblatt. Es sollte eines pro Dienstnehmer verwendet
werden und alle Änderungen betreffend eines Dienstnehmers oder einer Dienstnehmerin auf
diesem Stammdatenblatt nachvollziehbar eingetragen werden. Sie haben sozusagen auf einem
Blick die Geschichte Ihres Dienstnehmers bzw. ihrer Dienstnehmerin. Siehe dazu unser
Muster auf http://www.jaeger.co.at/Personalstammdatenblattmuster.PDF
zur Ansicht.
(Download der Arbeitsdateien unter http://klienten.jaeger.co.at/Download/
)!
Bitte die monatlichen Lohnzettel ausdrucken und bei Barzahlung den Erhalt vom
Dienstnehmer bestätigen lassen.
Alle Meldungen an die GKK erfolgen unsererseits (Sonderzahlungen, An-und Abmeldungen,
Änderungsmeldungen, inklusive Krankenscheingebührmeldungen soferne Sie uns die
erforderlichen Daten bekanntgeben). Weiters wird die seit 1.1.2003 vorgeschriebene Meldung
des Lohnzettels L16 an das Finanzamt bei Austritten von Dienstnehmer(innen) gemeldet.
Soferne keine Zahlscheine oder Telebanking zur Entrichtung der Lohnabgaben verwendet
wird, bietet sich unter http://www.bezahlen.at/ eine
bequeme kostenlose Zahlungsmethode an.
Sollten Sie Ihren Zahlungsverkehr noch mit Zahlscheinen wünschen, geben Sie uns bitte
Bescheid. Wir senden Ihnen dann die Zahlscheinvorlagen sowie Blankozahlscheine postalisch
zu. Bitte die Vorlagen einfach auf die Blankozahlscheine
ausdrucken. Hinweis: Sollte bei RTF-Zahlscheinausdrucken die Fehlermeldung in Winword
erscheinen, dass die Seitensänder außerhalb des druckbaren Bereichs liegen, diese bitte
ignorieren. (28-09-2002)
Bitte die Lohnabgaben bis zum 15. des Folgemonats zur Anweisung bringen. AUSNAHME GKK: Dort müssen bis zum 15. des Folgemonats die Abgaben bereits eingegangen sein (soferne kein Einzugsauftrag besteht)!
Bei Differenzen zwischen GKK Vorschreibung und Lohnabrechnung immer den Vorschreibungsbetrag einzahlen (Wir kontrollieren die Vorschreibungen nach Erhalt und bei Differenzen).
Abgaben sind auf dem Auszahlungsjournal samt Abgabennummern und Bankverbindungen
ersichtlich.
Bitte bei Zahlungen an Behörden immer Zahlungszweck angeben (Bei Telebanking oder Internetbanking pro
Abgabe eine Vorlage anlegen): [18.04.2005]
Tipp: Bei Telebankingüberweisung können
Sie auch unter Zahlungsart die Vorlage TAX bzw Steuerzahlung
auswählen. Damit können auch mehrere Einzelabgaben unter Angabe der Finanzamts-
und Steuernummer bzw Abgabennummer Magistrat/Gemeinde in einer Zahlung
überwiesen und gemeldet werden (je Abgabe eine Zeile zB: L 01/2009 € 50,51).
25-02-2009
Gebietskrankenkasse:
Beitragsnummer,Zeitraum, Betrag (soferne nicht von der GKK selbst eingezogen
oder vorgeschrieben wird)
Finanzamt:
FA-Bezeichnung, Steuer Nr, L, Zeitraum, Betrag
FA-Bezeichnung, Steuer Nr, DB, Zeitraum, Betrag
FA-Bezeichnung, Steuer Nr, DZ, Zeitraum, Betrag
Gemeinde, Stadtkasse:
Stadtkasse (Gemeinde) Bezeichnung, Steuer Nr, KommSt, Zeitraum, Betrag
Stadtkasse (Gemeinde) Bezeichnung, Steuer Nr, DGA, Zeitraum, Betrag
Sollten Sie noch keine Steuer Nr (Abgabennummer) bei GKK, Finanzamt,
Gemeinde/Stadtkasse haben, bitte "neu" angeben.
Relevante Änderungen in Ihrem Unternehmen (Abgabennummern, Beitragsnummer,
Kontoverbindungen) bitte uns sofort mitteilen. Soferne Abgaben nicht vollständig
geleistet werden können, zumindest den einbehaltenen Dienstnehmeranteil begleichen und
Meldung über den Gesamtbetrag an die Behörden machen.
Austritte: Sollten bei den Auswertungen Austritte von Dienstnehmern anbei liegen:
Die Abmeldung an die GKK erfolgt unsererseits zeitgerecht. Eine Kopie der
Arbeitsbescheinigung sowie eine Kopie der Abmeldung bitte unterschrieben dem Dienstnehmer
übergeben. Kopie davon sowie das Lohnkonto bitte zu Ihren Lohnunterlagen geben.
Pfändungen: Verständigung vom Bezugsende: Wurde eine wiederkehrende Forderung
(z.B. Arbeitsentgelt) gepfändet, so hat der Drittschuldner künftig den betreibenden
Gläubiger von der nach wie vor bestehenden Beendigung des der Forderung zugrunde
liegenden Rechtsverhältnisses (insb. also eines Arbeitsverhältnisses) zu verständigen.
Diese Verständigung hat innerhalb einer Woche nach Ende des Monats zu erfolgen, der
dem Monat folgt, in dem das Rechtsverhältnis beendet wurde. Kommt der Dienstgeber
dieser Verpflichtung nicht nach oder erfüllt er sie vorsätzlich oder grob
fahrlässig unrichtig oder unvollständig, so hat er die Kosten eines allfälligen
Drittschuldnerprozesses zu tragen; dies unabhängig vom Ausgang dieses Verfahrens
(also auch dann, wenn das Gerichtsverfahren vom Dienstgeber gewonnen wird). Senden Sie
bitte, so eine solche Verständigung der Lohnverrechnung beiliegt, diese an den
betreibenden Gläubiger (bzw. dessen Rechtsanwalt) und an das Gericht.Die Haftung des
Dienstgebers ist in diesem Zusammenhang mit einem Betrag von 1.000 Euro -
allerdings pro Bezugsende - beschränkt.
Honorarnote: Bitte beiliegende Honorarnote (soferne anbei) in den nächsten 14 Tagen überweisen. Bitte die Honorarnote zu den Buchhaltungsunterlagen geben.
Falls Ihnen Auswertungen unverständlich erscheinen oder Unklarheiten auftreten, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung, vielene Dank! (28-09-2002)
Auf unserer Homepage finden Sie unter klientenhinweiselohnverrechnung.htm weitere Informationen. Weitere Informationen, die laufend aktualisiert werden sowie Antworten auf häufige Fragen finden Sie auch in unserem Archiv über die Volltextsuche hier . (06-04-2003)